Stand: 27.04.2020
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Der Staat bzw. die Länder haben sich aktuell auf ein paar Maßnahmen geeinigt um den Unternehmen zu helfen.
- Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld
- ab 10% Arbeitsausfall
- kein Aufbau negativer Arbeitzeitsalden
- auch Leiharbeiter
- SV-Beiträge werden voll erstattet
- Arbeitszeiterleichterungen um z.B. Schichtensysteme einzuführen, so dass sich die Schichten nicht begegnen
- Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500€ steuer- und sozialversicherungsfrei.
- Sonderfall Home-Office bei Grenzpendler, Anzahl an Tagen in Bezug zum Besteuerungsrecht
- Entschädigungsanspruch für Verdienstausfälle bei behördlicher Schließung von Schulen und Kitas
- Notfall-Kinderzuschlag (verkürzter Berechnungszeitraum)
- Liquiditätserleichterungen bei den Finanzämtern und Kommunen
- Stundungen bei Einkommensteuer, Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer. Gewerbesteuer kommunal abhängig
- Herabsetzung von Vorauszahlungen
- Vollstreckungsmaßnahmen werden bis zum 31.12. Dezember ausgesetzt
- Lohnsteueranmeldung: Erklärungsfristen für monatliche und vierteljährliche Anmeldungen verlängert
- Umsatzsteuersatz Anpassung für Gastronomie (befristet)
- Förderungen von Zuwendungen
- Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen eventuell möglich
- Herabsetzung bei freiwilliger Kranken- und Pflegeversicherung
- bei Tätigkeitsverboten für Mitarbeiter gibt es Möglichkeiten zur Entschädigung nach IFSG für Arbeitnehmer und Selbständige
- Kündigungsverbot des Vermieters
- Mögliche Stundungen von Verbraucherdarlehensverträge
- Kfw-Kredite (über ihre Hausbank)
- zusätzliches Hilfspaket für Start-ups
- Soforthilfe-Maßnahmen der Länder (NRW)
- Zuschüsse als Einmalzahlungen für 3 Monate abhängig von der Anzahl von Arbeitnehmern
- Antrag kann auf https://soforthilfe-corona.nrw.de gestellt werden.
- Voraussetzungen und Fragen https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
Informationen für NRW: https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner
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