Corona-Maßnahmen

Stand: 27.04.2020
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Der Staat bzw. die Länder haben sich aktuell auf ein paar Maßnahmen geeinigt um den Unternehmen zu helfen.

  • Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld
    • ab 10% Arbeitsausfall
    • kein Aufbau negativer Arbeitzeitsalden
    • auch Leiharbeiter
    • SV-Beiträge werden voll erstattet
  • Arbeitszeiterleichterungen um z.B. Schichtensysteme einzuführen, so dass sich die Schichten nicht begegnen
  • Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500€ steuer- und sozialversicherungsfrei.
  • Sonderfall Home-Office bei Grenzpendler, Anzahl an Tagen in Bezug zum Besteuerungsrecht
  • Entschädigungsanspruch für Verdienstausfälle bei behördlicher Schließung von Schulen und Kitas
  • Notfall-Kinderzuschlag (verkürzter Berechnungszeitraum)
  • Liquiditätserleichterungen bei den Finanzämtern und Kommunen
    • Stundungen bei Einkommensteuer, Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer. Gewerbesteuer kommunal abhängig
    • Herabsetzung von Vorauszahlungen
    • Vollstreckungsmaßnahmen werden bis zum 31.12. Dezember ausgesetzt 
    • Lohnsteueranmeldung: Erklärungsfristen für monatliche und vierteljährliche Anmeldungen verlängert
  • Umsatzsteuersatz Anpassung für Gastronomie (befristet)
  • Förderungen von Zuwendungen
  • Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen eventuell möglich
  • Herabsetzung bei freiwilliger Kranken- und Pflegeversicherung
  • bei Tätigkeitsverboten für Mitarbeiter gibt es Möglichkeiten zur Entschädigung nach IFSG für Arbeitnehmer und Selbständige
  • Kündigungsverbot des Vermieters
  • Mögliche Stundungen von Verbraucherdarlehensverträge
  • Kfw-Kredite (über ihre Hausbank)
  • zusätzliches Hilfspaket für Start-ups
  • Soforthilfe-Maßnahmen der Länder (NRW)

Informationen für NRW: https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner

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