Corona-Maßnahmen

Stand: 25.03.2020

Der Staat bzw. die Länder haben sich aktuell auf ein paar Maßnahmen geeinigt um den Unternehmen zu helfen.

  • Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld
    • ab 10% Arbeitsausfall
    • kein Aufbau negativer Arbeitzeitsalden
    • auch Leiharbeiter
    • SV-Beiträge werden voll erstattet
    • Anzeige auch rückwirkend zum 01.03. gestattet bis zum 31.03.
  • Liquiditätserleichterungen bei den Finanzämtern und Kommunen
    • Stundungen bei Einkommensteuer, Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer. Gewerbesteuer kommunal abhängig
    • Herabsetzung von Vorauszahlungen
    • Vollstreckungsmaßnahmen werden bis zum 31.12. Dezember ausgesetzt 
  • Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen eventuell möglich
  • Herabsetzung bei freiwilliger Kranken- und Pflegeversicherung
  • bei Tätigkeitsverboten für Mitarbeiter gibt es Möglichkeiten zur Entschädigung nach IFSG für Arbeitnehmer und Selbständige
  • Kfw-Kredite (über ihre Hausbank)
  • Soforthilfe-Maßnahmen der Länder (NRW)
    • Zuschüsse als Einmalzahlungen für 3 Monate abhängig von der Anzahl von Arbeitnehmern
    • Antrag ist noch nicht verfügbar

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