Stand: 25.03.2020
Der Staat bzw. die Länder haben sich aktuell auf ein paar Maßnahmen geeinigt um den Unternehmen zu helfen.
- Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld
- ab 10% Arbeitsausfall
- kein Aufbau negativer Arbeitzeitsalden
- auch Leiharbeiter
- SV-Beiträge werden voll erstattet
- Anzeige auch rückwirkend zum 01.03. gestattet bis zum 31.03.
- Liquiditätserleichterungen bei den Finanzämtern und Kommunen
- Stundungen bei Einkommensteuer, Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer. Gewerbesteuer kommunal abhängig
- Herabsetzung von Vorauszahlungen
- Vollstreckungsmaßnahmen werden bis zum 31.12. Dezember ausgesetzt
- Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen eventuell möglich
- Herabsetzung bei freiwilliger Kranken- und Pflegeversicherung
- bei Tätigkeitsverboten für Mitarbeiter gibt es Möglichkeiten zur Entschädigung nach IFSG für Arbeitnehmer und Selbständige
- Kfw-Kredite (über ihre Hausbank)
- Soforthilfe-Maßnahmen der Länder (NRW)
- Zuschüsse als Einmalzahlungen für 3 Monate abhängig von der Anzahl von Arbeitnehmern
- Antrag ist noch nicht verfügbar
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